Die rote Ampel und der weiße Strich

Ich bin kürzlich mit dem Rennrad nach Zehlendorf gefahren. Wie so häufig. In der Schorlemer Allee leuchtete die Ampel rot. Ich hielt an, und als Grün kam, trat ich wieder in die Pedale. Plötzlich sprang ein Mann hinter dem Gebüsch hervor und bezichtigte mich, die Ampel bei Rot überfahren zu haben. Meine Vermutung, es handele sich um eine Verwechselung, schloss der Polizist aus. Ein Kollege habe den Vorgang beobachtet.

Welchen Grund mochte die Berliner Polizei haben, ein Komplott gegen mich zu schmieden? Das fragte ich mich, als mir der Tatvorwurf vom vorgeblichen Augenzeugen erläutert wurde: ich sei in den geschützten Kreuzungsbereich eingedrungen. Wie ich erfuhr, ist der Tatbestand der Kreuzungsbereichs-Eindringung erfüllt, wenn man den durchgezogenen weißen Balken überfährt und die gestrichelte Linie dahinter mit dem Vorderrad berührt. Man muss eine Ampel also gar nicht überfahren, um sie zu überfahren. Dass ich die Kreuzung weder passiert hatte, noch dies vorgehabt hatte, sei bußgeld-technisch von keinerlei Bedeutung. 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Da habe ich den Mann angefleht, er möge bitte, bitte eine Ausnahme machen und dass das Leben doch keine weiße Linie sei. Woraufhin der Ordnungshüter antwortete: Doch.

Später, als die Wut etwas nachgelassen hatte, versuchte ich, die Sache ying-yang-mäßig zu sehen. Dass ich das Geld für all die Ampeln zahle, die ich tatsächlich überfahren habe und dies letztlich ein gutes Geschäft ist. Aber das klappte nicht. Ich sah den Polizisten vor mir, der unbarmherzig auf die weiße Linie deutete.

Und dann wurde ich traurig, weil ich an den Polizei-Schüler denken musste, der die ganze Zeit danebenstand und jetzt womöglich glaubt, das Leben sei tatsächlich eine weiße Linie, die man nicht mit dem Vorderrad berühren darf.